WFF Weilberg Fenster und Fassaden Consulting
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Frank Weilberg / Expertise

Fachwissen, Erfahrung und persönliche Verantwortung.

Frank Weilberg führt die fachliche Arbeit persönlich. Handwerkliche Praxis, Bautechnik, Sachverständigentätigkeit und ein gewachsenes Fachnetzwerk kommen zusammen – mit einer nachvollziehbaren Grenze zwischen eigenem Befund und hinzugezogener Expertise.

Persönliches Profil

Wofür ich stehe

Mein Schwerpunkt sind Fenster, ihre Anschlüsse und Pfosten-Riegel-Fassaden. Ich betrachte nicht nur ein Produktdatenblatt, sondern den Weg von der Anforderung über Planung und Einbau bis zum tatsächlich festgestellten Zustand.

Ich bin als Sachverständiger fachlich zertifiziert. Ausstellende Stelle, Geltungsbereich und aktueller Nachweis werden für ein konkretes Mandat benannt. Siegel und Zertifikatsnummern werden auf dieser Vorschauseite nicht ohne geprüfte Unterlagen behauptet.

Methodik

Mein Prüfprinzip

  • Zuerst die Auftragsfrage und den Projektstichtag klären.
  • Dann Originalunterlagen, Versionen, Pläne und vertragliche Vorgaben sichten.
  • Eigene Befunde von Angaben der Beteiligten trennen.
  • Technische Regeln nur nach sachlicher und zeitlicher Prüfung anwenden.
  • Herleitung, Alternativen und Grenzen verständlich dokumentieren.

Zusammenarbeit

Ein Netzwerk mit klaren Zuständigkeiten

Wo Statik, Bauphysik, Glas, Brandschutz oder angrenzende Gewerke vertieft werden müssen, können passende Fachleute einbezogen werden. Wer welche Aussage verantwortet und ob eine wirtschaftliche Verbindung besteht, wird vorab transparent gemacht. Die fachliche Leitung des vereinbarten Mandats bleibt klar zugeordnet.

Technische Grundlagen und Grenzen

Diese Quellen benennen Prüfanlässe. Welche Ausgabe und welcher Maßstab im konkreten Auftrag gelten, wird anhand von Ausführungszeitpunkt, Vertrag, Bauwerk und Untersuchungsfrage geklärt. Der vollständige Originaltext und seine Anwendbarkeit werden im Mandat geprüft; eine Quellenliste ersetzt kein Gutachten.

Stand der verlinkten Herausgeberseiten: 28.09.2026. Gesetzliche Anforderungen können sich ändern; keine pauschale Aussage zur Erfüllung am Einzelobjekt.